Christtus hat seiner Kirche den Auftrag hinterlassen: "Macht alle Menschen zu meinen Jüngern, indem ihr sie tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes" (Mt. 28,19).
Wenn Sie ein Kind taufen lassen möchten:
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Melden Sie sich bitte vor dem geplanten Tauftermin telefonisch zwecks Terminvereinbarung in der Pfarrkanzlei an (täglich außer Montag).
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Danach kommen Sie bitte zur Anmeldung in die Pfarrkanzlei. Zu dieser Taufanmeldung ist an Dokumenten mitzubringen:
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Geburtsurkunde des Kindes
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Meldezettel
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Taufscheine der Eltern
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Heiratsurkunde und Trauungsschein der Eltern, wenn vorhanden
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Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht im Pfarrgebiet von St. Severin haben, auch die Tauferlaubnis ihrer Wohnpfarre. Für die Tauferlaubnis benötigen wir bitte die gleichen Unterlagen wir bei der Taufanmeldung.
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Pate: Name, Adresse, Beruf, Stand, Taufschein (muss röm.kath. und gefirmt sein)
Das Patenamt ist bei der Taufvorbereitung Erwachsener entstanden: Ein Glied der Kirche bürgt für den Taufbewerber und hilft ihm, in der Gemeinde heimisch zu werden. Bei der Kindertaufe sollen die Paten in ähnlicher Weise die Bereitschaft der ganzen Gemeinde ausdrücken, dem Kind Heimat zu geben. Die Paten sollen die Familie vor einer falschen Isolierung bewahren und die Eltern in ihrer Aufgabe unterstützen, den Glauben lebendig zu bezeugen und weiterzugeben.
Damit man das Patenamt ausüben kann, sind folgende Eigenschaften gefordert:
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In der Diözese beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
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Er/Sie muss die nötige Reife des Glaubens und des Lebens haben und in einem Alter stehen, das ihm nach menschlichem Ermessen ermöglicht, das Patenamt eine längere Zeit hindurch auszuüben.
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Er/Sie muss das Sakrament der Taufe, der Firmung und der Eucharistie bereits empfangen haben.
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Er/Sie muss der katholischen Kirche angehören und darf durch kein Rechtshindernis vom Patenamt ausgeschlossen sein.
Ein Getaufter, der aus einer getrennten Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft stammt und gläubiger Christ ist, kann nur zusammen mit einem katholischen Paten als christlicher Zeuge der Taufe zugelassen werden, wenn die Eltern es wünschen.
Die Nottaufe
Bei Lebensgefahr kann jeder Mensch, der die rechte Absicht hat, die Taufe spenden. Er spricht - soweit möglich - das Glaubensbekenntnis, gießt Wasser (Weihwasser oder gewöhnliches Wasser) über den Kopf des Täuflings und spricht dabei:
Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes.
Es empfiehlt sich, dass dabei ein oder zwei Zeugen anwesend sind.